Nutzungsbedingungen für die kostenlose Ersteinschätzung
Stand 19.10.2026
1. Anbieterin und Geltung
(1) hausgeldabrechnung.com ist ein Angebot von WEG Zahlenwerk, Inhaberin Mihaela Graetz, Heulandhagen 1, 21035 Hamburg, info@hausgeldabrechnung.com („wir“).
(2) Diese Bedingungen gelten für Anfragen mit Upload über unsere Anfrageseite und für die kostenlose Ersteinschätzung. Sie gelten für den Auftraggeber, für den Sie anfragen. Lassen Sie als Mitglied des Verwaltungsbeirats eine Abrechnung prüfen oder fragen Sie für Ihre eigene Wohnung an, sind Sie selbst der Auftraggeber.
(3) Für einen Auftrag gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der im Angebot genannten Fassung.
2. Kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung
(1) Wir schätzen anhand Ihrer Unterlagen ein, ob und mit welchem Aufwand wir die gewünschte Leistung erbringen können. Sie erhalten per E-Mail eine kurze Einschätzung, ein Angebot zum Festpreis und eine Liste der Unterlagen, die wir zusätzlich brauchen. Können wir kein Angebot machen, sagen wir Ihnen das.
(2) Die Ersteinschätzung ist kostenlos und verpflichtet zu nichts. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn Sie unser Angebot ausdrücklich in Textform annehmen. Wir sind nicht verpflichtet, ein Angebot abzugeben.
(3) Die Ersteinschätzung ist keine Prüfung der Abrechnung, kein Gutachten und keine Rechts- oder Steuerberatung.
(4) Den Eingang bestätigen wir sofort per E-Mail. Das Ergebnis schicken wir Ihnen in der Regel innerhalb von 48 Stunden.
3. Wer anfragen darf
(1) Mit dem Absenden versichern Sie, dass Sie für den Auftraggeber anfragen dürfen und die Unterlagen dafür weitergeben dürfen. Fehlt diese Befugnis, haften Sie nach § 179 BGB selbst.
(2) Gehört eine vermietete Wohnung mehreren Personen, fragt eine Person für alle an.
4. Unterlagen
(1) Laden Sie nur Unterlagen hoch, die Sie haben und die für die Abrechnung nötig sind. Fehlt Ihnen eine Unterlage, wählen Sie „Habe ich nicht“ oder „Reiche ich nach“. Belege brauchen wir erst für einen Auftrag.
(2) Bitte laden Sie keine Angaben zur Gesundheit oder andere besonders geschützte Daten hoch, bei der Betriebskostenabrechnung auch keine Selbstauskünfte, Einkommensnachweise oder Ausweiskopien der Mieter. Dateien mit Schadsoftware und Anfragen ohne Bezug zu einer Abrechnung verarbeiten wir nicht weiter.
5. Auftragsverarbeitung und Datenschutz
Mit dem Absenden schließen Sie für den Auftraggeber den Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) in der angezeigten Fassung. Er ist Anlage zu diesen Bedingungen. Die Inhalte der Unterlagen verarbeiten wir nur nach diesem Vertrag, auch mit den dort genannten KI-Diensten. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.
6. Löschung ohne Auftrag
Nehmen Sie kein Angebot an, löschen wir die Unterlagen und alle Auszüge daraus 30 Tage nach dem Versand der Ersteinschätzung und protokollieren die Löschung. Auf Wunsch löschen wir früher. Eine E-Mail mit der Anfrage-Nummer an info@hausgeldabrechnung.com genügt. Nehmen Sie ein Angebot an, verwenden wir die Unterlagen für den Auftrag weiter.
7. Haftung und Schlussbestimmungen
(1) Wir haften nach den gesetzlichen Vorschriften.
(2) Für Ihre Anfrage gilt die Fassung, die Sie beim Absenden angenommen haben.
(3) Es gilt deutsches Recht. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem ein Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleiben die übrigen wirksam.
Anlage: Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) für Anfragen über hausgeldabrechnung.com, Stand 19.10.2026